Kosten Heilpraktiker steuerlich absetzbar
Kosten Kinderwunschbehandlung und generell für die Behandlung beim Heilpraktiker:
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker können Sie steuerlich geltend machen. Auch die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung bzw. Kinderwunschberatung gehören dazu.
Immer mehr Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn auch oft nur mit einer Zusatzversicherung. Allerdings kann man alle anfallenden Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Es kann passieren, dass der Abzug erst Mal mit dem Argument abgelehnt wird, dass nur die Behandlung bei einem zugelassenen Arzt abzugsfähig sei.
Bei solcher einer Ablehnung können Sie Einspruch einlegen, wie ein Urteil des BFH vom 6.4.1990 zeigt. Zwar haben die Richter des BFH im Urteils-Leitsatz ausgeführt, dass die Kosten für „Arzneimittel ohne schriftliche ärztliche Verordnung“ in aller Regel nicht abzugsfähig sind. Diese auf den ersten Blick sehr enge Auslegung wird jedoch in der Urteilsbegründung relativiert.
Der BFH stellt in der Urteilsbegründung ausdrücklich fest, dass die Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ unter Krankheitskosten fallen, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Die Richter des BFH haben dabei ganz konkret die Personen aufgelistet, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen sind:
Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Psychotherapeuten
Diese Rechtsauffassung hat der BFH zwischenzeitlich mehrfach bestätigt, so z.B. in seinem Urteil zum Anerkennung von Sportkosten als Krankheitskosten in Ausnahmefällen. Dabei darf das Finanzamt keine zu strengen Voraussetzungen an den Abzug der einzelnen Kosten stellen. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten, ohne dass das Finanzamt prüfen darf bzw. muss, ob diese Kosten dem Grund und der Höhe zwangsläufig entstanden sind.
Damit Sie die Kosten für Ihre Behandlung beim Heilpraktiker steuerlich absetzen können, sollten Sie also darauf achten, dass die Behandlung bei jemandem erfolgt, der die Zulassung als Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnast oder Psychotherapeuten hat. Ebenso sind die Medikamente und Behandlungen, die von einem Heilpraktiker verordnet werden steuerlich absetzbar.
Nicht abzugsfähig sind dagegen die Kosten für vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen (z.B. Vitaminpräparate, Stärkungsmittel) oder die Folgekosten einer Krankheit, z.B. durch das Einhalten einer Diät. Dazu zählen aber nicht die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung.